Gemeinderat fordert verpflichtenden Integrationsdienst für Asylwerber:innen

Gesetzliche Hürden verhindern derzeit, dass Personen in einem Asylverfahren einer Beschäftigung nachgehen

Vizebürgermeisterin Blöchl: „Untätigkeit erzeugt Frustration und Konfliktpotential“

 

Entgegen der Voraussetzungen für gelingende Integration und trotz des herrschenden Arbeitskräftemangels, gibt es seit Jahren keine geeignete Lösung, um Asylwerber:innen rasch ins Berufsleben einzubinden.

„Sprachkenntnisse und eine Eingliederung in ein geregeltes Arbeitsleben sind entscheidend für die Integration. Die lange Wartezeit bei der Zulassung zu Deutschkursen und die Tatsache, dass Asylwerber*innen zu keiner Berufstätigkeit herangezogen werden können, führen zu jahrelanger Untätigkeit, die sich auf das Sozialverhalten negativ auswirkt und Frustration und Konfliktpotential erzeugt“, sagt Vizebürgermeisterin Tina Blöchl.

Integrationsreferentin Vizebürgermeisterin Tina Blöchl brachte daher in der gestrigen Gemeinderatssitzung eine Resolution an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ein, die gesetzlichen Grundlagen für einen verpflichtenden Integrationsdienst unter klar geregelten arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen zu schaffen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Linz Plus beschlossen.

Die Voraussetzungen, nach denen Asylwerber:innen laut Ausländerbeschäftigungsgesetz einer Arbeit nachgehen dürfen, erweisen sich aktuell als kompliziert und nicht praxisnahe. Eine Verpflichtung ist explizit nicht vorgesehen. Besonders für junge Asylwerber:innen würde ein strukturierter Tagesablauf und die Erfahrung, einen Beitrag zum öffentlichen Leben zu leisten, eine positive Perspektive bieten. Zudem könnte dem derzeit herrschenden Fachkräftemangel und Arbeitskräftemangel entgegengewirkt werden.

Ein weiteres Hindernis beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist oft fehlende Sprachkompetenz. „Begleitend zur Beschäftigung müssen von Beginn an Deutschkurse zu absolvieren sein. Sprachbeherrschung ist die Voraussetzung für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft“, so Blöchl abschließend.

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