Schulärztliche Aufgaben müssen in das Regelgesundheitswesen integriert werden!

„Doppelgleisigkeiten müssen beseitigt werden, um bestmögliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen!“ SPÖ-Gemeinderätin Merima Zukan

 

Die Gesundheitsversorgung ist aktuell in aller Munde. In kaum einen Bereich wird die Kompetenzzersplitterung mit all ihren Konsequenzen jedoch so sichtbar wie im Schularztwesen, für das neben dem Bund und den Ländern zumindest in Oberösterreich auch die Gemeinden als Schulerhalter zuständig sind.

„Die dafür ursächlich verantwortlichen Rechtsgrundlagen, nämlich das Reichssanitätsgesetz, stammt aus dem Jahr 1870“, weiß SPÖ-Gemeinderätin Merima Zukan. Als dies geschaffen wurde, mag die Aufteilung gerechtfertigt gewesen sein. Heute führt es zunehmend zu Doppelgleisigkeiten sowie dazu, dass es keine einheitlichen, validen Daten zur Kinder- und Jugendgesundheit gibt. Insbesondere die Bereitstellung von Schulärzten durch die Gemeinden als Pflichtschulerhalter erscheint heute anachronistisch. „Sinnvoller wäre eine Integration schulärztlicher Aufgaben in das Regelgesundheitswesen, für das in erster Linie die Länder und Sozialversicherungen zuständig sind. Sie haben aufgrund ihrer Kompetenzen auch eher die Möglichkeit, flächendeckend das für die schulärztlichen Aufgaben erforderliche medizinische Personal zu organisieren“, so Zukan weiter, die im kommenden Gemeinderat eine Resolution einbringt. „Es braucht eine Novelle des Oberösterreichischen Pflichtschulgesetzes 1992, mit dem Ziel, dass die Bereitstellung von Schulärzt:innen in Pflichtschulen nicht mehr in den Verantwortungsbereich der Gemeinden als Schulerhalter fällt.“

Der Landesgesetzgeber in Oberösterreich könnte dafür den ersten, wichtigsten Schritt setzen, um ein zeitgemäßes Kinder- und Jugendgesundheitswesen in unserem Bundesland aufzubauen. Nach oder zugleich mit der mit dieser Resolution geforderten Gesetzesnovelle könnte der Landesgesetzgeber an den Bund herantreten, um sämtliche Rechtsgrundlagen zu modernisieren und ein österreichweit zielführendes Gesundheitswesen für Kinder und Jugendliche aufzubauen, wie dies auch der Gemeindebund bereits öfter gefordert hat.

„Wenn veraltete Rechtsgrundlagen dafür verantwortlich sind, dass Doppelgleisigkeiten entstehen und deswegen die bestmögliche Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen gefährdet wird, dann ist es höchste Zeit, das Kompetenzwirrwarr zu beseitigen“, so Zukan abschließend, die sich eine breite Zustimmung im Gemeinderat erhofft.

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