Beschäftigungsaktion Job-Restart für 2022 beschlossen

Beschäftigungsaktion Job-Restart für 2022 beschlossen: Besondere Berücksichtigung von Bewerberinnen und Bewerbern 50+

 

„Job-Restart 2021“ war ein Projekt zur Reintegration von Langzeitarbeitslosen, das in Kooperation mit dem Arbeitsministerium, Land OÖ und AMS von der Stadt Linz angeboten wurde. Ziel war es, langzeitarbeitslose Personen in Beschäftigung zu bringen und dadurch eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Im Rahmen von „Job-Restart 2021“ nutzten bereits 106 Personen diese Chance und entschieden sich – in einem ersten Schritt zeitlich befristet im Magistrat und den Seniorenzentren – wieder in das Berufsleben zurückzukehren.

Der Gemeinderat hat am 24. Mai 2022 dem Antrag von Personalreferentin Vizebürgermeisterin Tina Blöchl zugestimmt, das erfolgreiche Beschäftigungsprogramm 2022 fortzusetzen. Zielgruppe sind weiterhin Personen, die länger als ein Jahr beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind. Im Speziellen wird darauf geachtet, dass unter den Bewerberinnen und Bewerbern die Altersgruppe 50+ besonders berücksichtigt wird.

„Durch den Beschluss können wir nun 40 beschäftigungslosen Menschen die Chance bieten, im Rahmen von Job-Restart 2022 wieder in das Berufsleben zurückzufinden. Ein besonderes Anliegen ist uns, Bewerberinnen und Bewerberinnen höheren Alters eine Möglichkeit zum Wiedereinstieg zu geben“, betonen Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing und Personalreferentin Vizebürgermeisterin Tina Blöchl unisono.

Die Finanzierung erfolgt gemeinsam von AMS OÖ, Land OÖ und Stadt Linz. Das AMS OÖ trägt für die ersten beiden Monate weiterhin 100 Prozent der Lohn(neben)kosten und für die Monate drei bis sechs insgesamt 66,7 Prozent der Kosten. Das Wirtschaftsressort des Landes OÖ gewährt eine Förderung von 16,65 Prozent der in den Beschäftigungsmonaten drei bis sechs entstehenden Lohn- und Lohnnebenkosten inklusiver der Sonderzahlungen. Die Stadt Linz finanziert für die Beschäftigungsmonate drei bis sechs die restlichen 16,65 Prozent der Lohnkosten.

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