Auf dem Weg zur Klimahauptstadt Linz

Flächendeckende Klimaschutzmaßnahmen bei allen Planungen und Bauvorhaben

  • Unbürokratische Regelung ermöglicht „grüne“ Bebauungspläne 
  • Linz als Vorreiterin im Klimaschutz am Bau in Österreich

Mit dem Linzer Klimaprogramm, das am 7. November 2019 im Linzer Gemeinderat beschlossen worden ist, wurde der Fahrplan für die künftigen Maßnahmen der Stadt für einen umfassenden Klimaschutz festgelegt. Eine der wirksamsten Strategien dabei ist ein rechtlicher Rahmen, der allen Planungen und Bauvorhaben zugrunde gelegt wird und so bereits im Ansatz Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas festlegt.

Ein wesentliches Ziel dabei besteht in der Reduzierung so genannter Hitze-Inseln im Stadtgebiet und der sommerlichen Hitzeentwicklung in der Innenstadt durch vermehrte Begrünung.

„Die wirksamsten und vernünftigsten Instrumente Mittel zur Reduzierung und Vermeidung von Hitze-Inseln im Stadtgebiet sind Dachbegrünungen, Begrünungen der Fassaden und Baumpflanzungen.  Das Zauberwort, mit dem das künftig in Linz möglich sein wird, heißt Ediktalverfahren Nr. 2“, informiert der Linzer Infrastrukturreferent Vizebürgermeister Markus Hein. „Nach der öffentlichen Planungsauflage im Dezember und Jänner soll nun die Verordnung dazu in der kommenden Gemeinderatssitzung beschlossen werden“.

„Mit diesem vereinfachten Verfahren können Begrünungsmaßnahmen künftig den Bauwerbern vorgeschrieben werden, es ist auch möglich, die bestehenden Bebauungspläne nachzuschärfen und so Begrünungsmaßnahmen verbindlich einzufordern. Damit setzen wir ein klares Zeichen für Entbürokratisierung und Umweltschutz“, betont Bürgermeister Klaus Luger.

Rechtsgrundlagen für die Konzeption des Ediktalverfahrens Nr. 2 sind der Flächenwidmungsplan und neu zu treffende Festlegungen im Einklang mit den im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Zielen und Maßnahmen betreffend Städtebau und Stadtgestaltung.

Einheitliche Planungsziele

Mit dem bereits verordneten Ediktalverfahren Nr. 1 wurde eine Vereinheitlichung der unterschiedlichsten Festlegungen zur Erlangung von Planungszielen erzielt. Auch die Ergänzung veralteter Bebauungspläne und Verbalfestlegungen mit aktuellen Planungsinhalten wird damit erreicht.

Mit der Ediktalverordnung Nr. 2, die nach der Beschlussfassung im Gemeinderat und der entsprechenden Kundmachung bereits Ende April in Kraft treten wird, sind dann vor allem jene Maßnahmen im Bereich Begrünung geregelt, die dem Ansteigen der Durchschnittstemperaturen insbesondere in der Linzer Innenstadt entgegenwirken.

Vorgesehen ist die verbindliche Begrünung von Dachflächen von Hauptgebäuden und ober- wie unterirdischen Garagen sowie verbindliche Baumpflanzungen.

„Man muss das so verstehen wie einen rechtlichen Rahmen, der allen künftigen Bebauungsplänen und -maßnahmen übergestülpt wird, wobei auch die bisherigen Bebauungspläne dahingehend überarbeitet werden können“, erklärt Infrastrukturreferent Markus Hein das „Ediktalverfahren Nummer 2“ in einfachen Worten.

„Linz ist die erste Stadt Österreichs, die ein solches Instrumentarium für den Klimaschutz beim Bau derart umfassend und kompromisslos festlegt. Ein weiteres Beispiel für die Innovationbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber Neuerungen, die typisch für unsere Lebensstadt ist. Auch beim Klimaschutz kann man sagen: in Linz beginnt‘s!“, ergänzt Bürgermeister Klaus Luger.

Von der Möglichkeit, Dachbegrünungen vorzuschreiben, wurde bisher zum Beispiel bei Betriebsbaugebieten Gebrauch gemacht, bei anderen Widmungskategorien, wie bei Wohngebieten, weniger. Jetzt muss jedes Dach über 100 Quadratmeter begrünt werden. Die Kosten, die dabei entstehen, halten sich in Grenzen. Auch bei der Statik muss nur wenig bedacht werden. Im Gegensatz zum bisher „gängigen“ Kies, der sich speziell im Sommer aufheizt, speichert ein günes Dach Feuchtigkeit und trägt somit zu einem angenehmeren Klima bei. Zudem bieten begrünte Dächer auch Lebensräume für Insekten. Auch für die Stadt bringt diese Änderung keine zusätzlichen Kosten. Weiters besteht auch die Chance, diese Flächen zur Nutzung durch BewohnerInnen oder Beschäftigte erlebbar zu machen.

Begrünte Flachdächer bewirken ein angenehmeres Klima

Begrünte Flachdächer bewirken ein angenehmeres Klima 

Nachfolgend sind die wesentlichen Neuregelungen zusammengefasst:

1.    Dachbegrünung wird bei Gebäuden und Garagen über 100 m² verpflichtend

Künftig sollen bei allen Neu- und / oder Zubauten von Hauptgebäuden, deren verbaute Fläche 100 m² übersteigt, sowie bei oberirdischen Garagen mit einer verbauten Fläche über 100 m² Dachflächen bei einer Neigung bis 20 Grad, ausgenommen Schutzdächer, begrünt werden.

Von der Möglichkeit, Dachbegrünungen vorzuschreiben, wurde bereits in der Vergangenheit bei der Erstellung von Bebauungsplänen häufig Gebrauch gemacht. Bei Neu- und Zubauten von Hauptgebäuden in der Widmung Gemischtes Baugebiet, Eingeschränktes gemischtes Baugebiet und Betriebsbaugebiet wurde die Dachbegrünung fast immer verbindlich festgelegt.

In den anderen bedeutenden Widmungskategorien Wohngebiet und Kerngebiet erfolgte dies hingegen bisher in selten Fällen.

Aufgrund des hohen Anteils von versiegelten Flächen bzw. der weiter zunehmenden Flächenversiegelung in der Stadt kommt der Begrünung von Dachflächen von Hauptgebäuden, aber auch von größeren Dachflächen oberirdischer Garagen, eine immer größere Bedeutung zu. Begrünte Dächer haben einen essentiellen Einfluss auf Temperatur, Luftqualität und Klima, schaffen wertvollen Lebensraum für Tiere und Pflanzen und bieten Erholungsraum für Menschen auch mitten im dicht verbauten Stadtgebiet. Sie speichern das Regenwasser, die Pflanzen kühlen die Umgebung.

Zudem soll es in Linz keine Flachdächer über 100 m², deren Vegetationsschicht unter 15 cm Mindeststärke aufweist, mehr geben. Aber nicht nur bei der Dachbegrünung soll es zu Nachschärfungen kommen.

Bei Tiefgaragen soll zukünftig die Vegetationsschicht eine Mindeststärke von 50 cm aufweisen.

 2.  Großkronige Baumpflanzungen kontra Hitzeinseln

Auf Bauplätzen ist pro 750 m² vollendeter Bauplatzfläche zumindest ein Laubbaum zu pflanzen bzw. zu erhalten. Laubbäume sind deshalb erforderlich, weil sie im Vergleich zu Nadelbäumen wirkungsvoller Lärm und Schadstoffe absorbieren, mehr Sauerstoff liefern und effektiver kühlen.

Für den ruhenden Verkehr ist vorgesehen, dass nach jedem fünften Kfz-Abstellplatz ebenfalls Laubbäume mit einer Mindestgröße von 8 m gepflanzt werden müssen. Zudem muss den Bäumen genügend Grünraum geboten werden.

3.    Begrünung für Lärmschutz

Auch Lärmschutzwälle (Dämme) und –wände sind zu bepflanzen. So sollen bei Bäume und Sträucher, bei Lärmschutzwänden rankende Kletterpflanzen oder hängende Bepflanzung verbindlich vorgesehen werden.

Begrünte Lärmschutzmauer Foto: Naturawall

Begrünte Lärmschutzmauer, Foto: Naturawall

4.    Begrünung für Stützmauern

Ebenso sind Stützmauern mit Kletterpflanzen bzw. hängender Bepflanzung zu begrünen.

1.000 Bebauungspläne werden „nachgerüstet“

Als letzten großen Vorteil der neuen Regelungen führen Bürgermeister Klaus Luger und Vizebürgermeister Markus Hein die Möglichkeit zur nachhaltigen Optimierung aller künftigen Planungen vor Augen.

„Das Ediktalverfahren Nr. 2 garantiert uns auch die Rechtsgrundlagen, um etwa 1.000 Linzer Bebauungspläne gleichsam nachzurüsten, so dass für alle die gleichen Regeln gelten. Denn würden wir diese Maßnahmen nur bei neuen oder bei zu überarbeitenden Bebauungsplänen einarbeiten, würde es Jahrzehnte dauern, bis diese Maßnahmen flächendeckend verbindlich werden“, schließen Luger und Hein.

Informationsunterlage zur Pressekonferenz von Bürgermeister Klaus Luger, und Vizebürgermeister Markus Hein zum Thema „Ediktalverfahren Nr. 2 –  Klimagerechte Stadtentwicklung“

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